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   BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R   

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https://dejure.org/2004,5536
BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R (https://dejure.org/2004,5536)
BSG, Entscheidung vom 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R (https://dejure.org/2004,5536)
BSG, Entscheidung vom 01. April 2004 - B 7 AL 14/04 R (https://dejure.org/2004,5536)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Höhe von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe sowie über Erstattungsansprüche des Arbeitsamtes - Berechnung der Leistungsansprüche unter Einbeziehung der falschen Lohnsteuerklasse - Berücksichtigung der neu eingetragenen Lohnsteuerklasse bei ...

  • Judicialis

    SGB III § 137 Abs 4 Satz 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Hinweis- und Beratungspflicht der Bundesagentur für Arbeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Der Senat schließt sich insoweit dem 11. Senat des BSG an, der bereits verfassungsrechtliche Zweifel gegen § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III erhoben hat (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3).

    Das genannte Regelungsziel des Gesetzgebers, Manipulationen zu Lasten der Arbeitslosenversicherung zu verhindern, ist in der vorliegenden Fallkonstellation (Klägerin hat bereits Alg nach Lohnsteuerklasse III bewilligt erhalten) nicht zu erreichen (so bereits zutreffend: Urteil des 11. Senats vom 29. August 2002, SozR 3-4300 § 137 Nr. 3, S 15 ff).

    Der Senat tritt nicht zuletzt deshalb den Ausführungen des 11. Senats des BSG bei, der auf den Wertungswiderspruch zwischen den steuerrechtlichen Regelungen und deren arbeitsförderungsrechtlichen Konsequenzen hingewiesen hat (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3, S 15 f).

    Auch insoweit stimmt der erkennende Senat mit dem 11. Senat überein (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 S 17).

    Ob die subjektiven Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X iVm § 330 Abs. 3 SGB III vorliegen und im Hinblick auf die unterlassene Meldung des Steuerklassenwechsels - wie der 11. Senat angenommen hat - nach einem generellen Maßstab der groben Fahrlässigkeit zu beurteilen sind (SozR 3-4300 § 137 Nr. 3 S 16), lässt der Senat noch offen, zumal dieser in Fallkonstellationen, in denen keine Erstattungsforderung gemäß §§ 48, 50 SGB X im Raume steht, ohnehin nicht zur Ausräumung der verfassungsrechtlichen Bedenken beitragen kann.

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Die von Ehepartnern geänderten Lohnsteuerklassen wurden jeweils arbeitsförderungsrechtlich zu Grunde gelegt, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen "den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben" (so Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7, S 44; Zusammenfassung der Rspr des BSG zu § 113 Abs. 2 AFG in dem Urteil des Senats vom 4. September 2001 - BSGE 88, 299, 302 f).

    Hierbei ist auch zu beachten, dass nach § 137 Abs. 4 Satz 1 iVm § 137 Abs. 4 Satz 2 SGB III hinsichtlich der Ermittlung der jeweils für den steuerrechtlichen Vergleich zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelte der Ehegatten auf den Tag abzustellen ist, an dem der Lohnsteuerklassenwechsel wirksam wurde (vgl umfassend BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 72, 9; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 404), fällt der Anspruch auf Alg unter den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl Papier in Maunz/Dürig, GG, RdNr 152 ff zu Art. 14 GG, 40. Lfg, Juni 2002).

    Dabei müssen die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein, insbesondere dürfen sie den Betroffenen nicht übermäßig belasten und für ihn deswegen unzumutbar sein (beispielhaft BVerfGE 76, 220, 238 f).

  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 84/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel zwischen

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Die von Ehepartnern geänderten Lohnsteuerklassen wurden jeweils arbeitsförderungsrechtlich zu Grunde gelegt, wenn die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen "den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben" (so Urteil des Senats vom 11. Februar 1988, BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7, S 44; Zusammenfassung der Rspr des BSG zu § 113 Abs. 2 AFG in dem Urteil des Senats vom 4. September 2001 - BSGE 88, 299, 302 f).

    Denn im Rahmen der Zweckmäßigkeitsprüfung nach § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III genügt die Wahl einer bloß "zweckmäßigeren" Lohnsteuerklassenkombination (vgl BSGE 88, 299 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Der erkennende Senat hat im Urteil zum Parallelverfahren B 7 AL 52/03 R vom 1. April 2004 im Einzelnen begründet, dass die bisherige Rechtsprechung des BSG der Anwendung dieses Rechtsinstituts im Bereich des "Steuerklassenwechsels" nicht entgegen steht.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht" (vgl BVerfGE 84, 348, 360; vgl auch BVerfGE 87, 234, 255 f; 91, 93, 115).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 72, 9; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 404), fällt der Anspruch auf Alg unter den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl Papier in Maunz/Dürig, GG, RdNr 152 ff zu Art. 14 GG, 40. Lfg, Juni 2002).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht" (vgl BVerfGE 84, 348, 360; vgl auch BVerfGE 87, 234, 255 f; 91, 93, 115).
  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht" (vgl BVerfGE 84, 348, 360; vgl auch BVerfGE 87, 234, 255 f; 91, 93, 115).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 14/04 R
    Wie vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits mehrfach entschieden (vgl BVerfGE 72, 9; 74, 9, 25; 74, 203, 213; 76, 220, 235; 92, 365, 404), fällt der Anspruch auf Alg unter den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl Papier in Maunz/Dürig, GG, RdNr 152 ff zu Art. 14 GG, 40. Lfg, Juni 2002).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 31/02 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung wegen grober Fahrlässigkeit

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 57/88

    Anwendung von § 113 Abs. 2 S. 2 AFG

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 36/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Der Senat hat mit Urteilen vom heutigen Tage entschieden (B 7 AL 52/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, B 7 AL 46/03 R und B 7 AL 14/04 R), dass gegen die Neuregelung des § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III verfassungsrechtliche Bedenken bestehen.
  • LSG Sachsen, 04.03.2004 - L 2 AL 182/03

    Regelungsgegenstand eines Dynamisierungsbescheids; Rücknahme eines

    Anders als in den vom BSG am 01.04.2004 entschiedenen drei Revisionsverfahren (B 7 AL 46/03 R; B 7 AL 52/03 R; B 7 AL 14/04 R) kann der Kläger nicht im Wege des Herstellungsanspruchs so gestellt werden, als ob der Lohnsteuerklassenwechsel nicht zustande gekommen wäre.
  • VG Arnsberg, 22.05.2007 - 11 K 2375/06

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Sozialträgers auf Erstattung

    vgl. zu dieser hier nicht gegebenen Konstellation) Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 26.10.2004 - B 7 AL 14/04 R -, in: Rechtsprechungsdienst zum Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (NDV-RD) 2005, S. 41 f.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2005 - L 5 AL 3941/04

    Rücknahme eines nicht begünstigenden rechtswidrigen Aufhebungsbescheides im

    Ob die Voraussetzungen des § 44 Abs. 1 SGB X vorliegen, insbesondere ob unter Zugrundelegung der Maßstäbe des 11. Senats des BSG in seinem Urteil vom 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R, und den Entscheidungen des 7. Senats vom 01.04.2004, B 7 AL 36/03 R, B 7 AL 14/04 R und B 7 AL 52/03 R gegenüber dem Kläger der Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit als Voraussetzung für die Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung gemacht werden kann, weil er einen steuerrechtlich sinnvollen Lohnsteuerklassenwechsel hat durchführen wollen, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • SG Osnabrück, 09.02.2005 - S 4/20 AL 386/99
    Das Bundessozialgericht hat zwar in drei Urteilen vom 01. April 2004 (B 7 AL 14/04 R, B 7 AL 52/03 R, B 7 AL 74/03 R sowie Urteil vom 29. August 2002, Aktz. B 11 AL 87/01 R) entschieden, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Arbeitslosen bei einem Wechsel der Steuerklassen ausdrücklich und mündlich über die steuerrechtliche Behandlung des Steuerklassenwechsels unter Ehegatten und über die Auswirkung eines solchen Wechsels auf die Höhe des Arbeitslosengeldes zu beraten.
  • SG Osnabrück, 12.01.2005 - S 4 AL 160/01
    Bei Verletzung dieser Beratungspflicht, entfällt nicht nur die grobe Fahrlässigkeit des Leistungsempfängers, es kann sich daraus auch ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch ergeben (vgl. Urteile vom 1. April 2004, Aktz. B 7 AL 52/03 R, B 7 AL 14/04 R und B 7 AL 46/03 R sowie BSG in Sozialrecht 3 - 4300 § 137 Nr. 3).
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